Rechtsanwalt Alexander Lindenberg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Lindenberg, Jahrgang 1968, machte von 1988 bis 1990 eine Berufausbildung zum Bankkaufmann und entschloss sich noch im selben Jahr an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaften zu studieren.
Bereits während des Studiums beschäftigte sich Herr Rechtsanwalt Lindenberg schwerpunkt- mäßig mit dem Bereich des Arbeitsrechtes und belegte entsprechende Wahlfächer.
So war es nur konsequent, dass er dann in der Folge während des Referendariats, ein Referendariat unter anderem in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei absolvierte.
Seit Dezember 1997 ist Herr Rechtsanwalt Lindenberg in Berlin überwiegend als Rechtsanwalt im Bereich des Arbeitsrechtes tätig.
Im Jahre 2004 wurde Herrn Rechtsanwalt Lindenberg die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht befasst sich Herr Rechtsanwalt Lindenberg schwerpunktmäßig mit der Betreuung in Kündigungsschutzverfahren und insbesondere bei der Durchsetzung oder dem Aushandeln von Abfindungen oder dem Erhalt des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Führungskräfte.
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