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Krankheit

Krankheit – Anwälte Arbeitsrecht Berlin

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit Haben Sie Rechte und Pflichten

Die Erkrankung eines Arbeitsnehmers hat im Arbeitsverhältnis unter mehrfachen Aspekten Bedeutung. Sofern eine Krankheit zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Längerfristige Arbeitsunfähigkeitszeiten können unter Umständen im Einzelfall eine Kündigung begründen. Darüber hinaus kann eine besonders erhebliche Erkrankung eines Arbeitnehmers, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben. Gibt es Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber auf Grund einer Erkrankung oder haben Sie eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten? Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht.

  • Wir kümmern uns unverzüglich um Ihr Anliegen
  • Wir prüfen Ihre Situation und klären Sie über die Risiken und Chancen auf
  • Wir treten für Ihr Recht ein und stärken Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber

Sie haben eine Krankheitsbedingte Kündigung erhalten Wir setzen uns für Sie ein.

Eine Krankheit ist an sich noch kein Grund zur Kündigung. Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder längerfristige Arbeitsunfähigkeitszeiten können den Arbeitgeber aber sehr wohl zu einer Kündigung berechtigen. Die besondere Schutzwürdigkeit des krankheitsanfälligen Arbeitnehmers bringt aber mit sich, dass für die Wirksamkeit der Kündigung strenge Voraussetzungen gelten. Gerade bei einer krankheitsbedingten Kündigung sollten Sie deren Wirksamkeit von einem Fachanwalt prüfen lassen. In der überwiegenden Zahl der Fälle kann ein Spezialist für Arbeitsrecht die Unwirksamkeit der Kündigung belegen.

Schnelle und kompetente Hilfe. So bekommen Sie ihr Recht.

Der Arbeitgeber kann eine Kündigung auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit aussprechen Wichtig: Sie können innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung wirksam. Es empfiehlt sich eine Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir sorgen dafür, dass die Kündigungsschutzklage fristgerecht erhoben wird. Nicht nur, wenn Sie eine Weiterbeschäftigung anstreben, sondern auch falls Sie eine gute Abfindung aushandeln wollen, ist diese Frist zwingend einzuhalten.

Vereinbaren Sie mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht einen persönlichen Gesprächstermin. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung bzw. Vertretung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Muss bei Krankheit der Dienstwagen herausgegeben werden?

Einen interessanten Fall hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht entschieden. In dem besagten Fall wurde dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ein Dienstwagen überlassen. >>