Kündigung

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann heutzutage jeden treffen

Der bis ins Rentenalter sicher geglaubte Arbeitsplatz existiert heutzutage nicht mehr.

Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um sich beraten zu lassen, ob gegen die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie den Anwalt vor Ablauf einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung aufsuchen, da nach Ablauf dieser Frist in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternommen werden kann.

Etwa 90 Prozent aller Kündigungsrechtsstreite enden entweder mit einer Wiedereinstellung oder einer Abfindungszahlung.



Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich unbedingt gegen eine Kündigung wehren. Kosten der anwaltlichen Vertretung Ihres Arbeitsgebers haben Sie in der ersten Instanz nicht zu befürchten, auch im Falle des Prozessverlustes.

Die Höhe einer Abfindung ist regelmäßig abhängig von der Stärke dieser Rechtsposition.

Eine entsprechend gute Vorbereitung eines Kündigungsschutzprozesses durch einen spezialisierten Anwalt stärkt Ihre Position und entscheidet über die Höhe Ihrer Abfindung.

Rechtsanwälte unserer Sozietät sind ausschließlich Fachanwälte für Arbeitsrecht, die seit weit über einem Jahrzehnt spezialisiert sind auf die Führung von Kündigungsrechtsstreiten.

Arbeitnehmer genießen bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses umfangreiche Schutzrechte, die in vielen Fällen durch den Arbeitgeber nicht beachtet werden.

Es lauern eine Vielzahl von Fehlern, die Arbeitgeber begehen, die oft schon zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führen.

Selbstverständlich geht es in diesem Zusammenhang auch um Geld. Gemeinsam bemühen wir uns für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.



Die Kündigung einer studentischen Hilfskraft

Einen nach unserer Auffassung etwas bizarren Fall hatte das Bundesarbeitsgericht kürzlich zu entscheiden. Hintergrund des Falles war, dass ein Student exmatrikuliert wurde und keinem Studium mehr nachging, gleichzeitig jedoch bei der Forschungseinrichtung der Hochschule noch als studentische Hilfskraft beschäftigt war.

Antrag auf Schwerbehinderung bitte sofort stellen!

Sofern ein Arbeitnehmer Anhaltspunkte dafür hat, dass er möglicherweise schwerbehindert ist, sollte er einen Antrag auf Schwerbehinderung möglichst sofort stellen. Hintergrund ist nämlich, dass ab einem Grad der Schwerbehinderung ab 50 % ein sogenannter besonderer Kündigungsschutz besteht.

Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Berlin: Frage nach Schwerbehinderung ist zulässig

Ein interessantes Urteil wurde kürzlich vom Bundesarbeitsgericht veröffentlicht. Hintergrund der Entscheidung war ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der nach Ablauf der Probezeit die Frage seines Arbeitgebers auf eine Schwerbehinderung verneint hatte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Zwang zur Bestätigung des Erhalts der Kündigung?

Eine vielfach aufgeworfene Frage ist, ob ein Arbeitnehmer den Erhalt einer Kündigung schriftlich quittieren muss.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kündigung

Sollten Sie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angestellt sein und eine Kündigung erhalten haben, ist besonders kritisch zu prüfen, ob nicht gegen diese Kündigung bereits aus formalen Aspekten vorgegangen werden kann.

Können Kündigungsgründe im Prozess nachgeschoben werden?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass im Kündigungsschutzprozess auch noch Sachverhalte miteinbezogen werden können, die bereits vor der Kündigung entstanden sind. Derartige Gründe können also nachgeschoben werden.

Kündigung aufgrund von Videoüberwachung?

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber wegen einer Videoüberwachung kündigen darf, hat nunmehr das LAG Köln entschieden.

Kündigung wegen Selbstbeurlaubung?

Das LAG Köln hatte einen sehr interessanten Fall zu entscheiden. Hintergrund war, dass sich ein Arbeitnehmer selbst beurlaubt hatte, nachdem ihm vom Arbeitgeber kein Urlaub gewährt wurde.

Die Kündigung des Arbeitnehmers wegen nicht gezahltem Lohn

Eine in unserer täglichen Praxis häufig gestellte Frage ist, ab wann der Arbeitnehmer berechtigt ist, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellt.

Die Klage im Arbeitsrecht und die Güteverhandlung

Nach einer Klageerhebung im Arbeitsrecht muss zunächst zwingend eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht durchgeführt werden.

Die Rücknahme der Kündigung ist nicht möglich

Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Ist sie einmal in der Welt, bleibt sie bestehen.

Eine Kündigung mit einer Bedingung ist unwirksam!

Eine unter einer Bedingung abgegebene Kündigung ist unwirksam. Eine Bedingung liegt immer dann vor, wenn die Kündigung von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht wird.

Achtung: Kündigung!

Das Wort „Kündigung“ braucht bei einer Kündigung nicht ausdrücklich zu fallen. Eine Kündigung kann das Arbeitsverhältnis auch dann beenden, wenn in dem Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich von einer Kündigung gesprochen wird.

Darf während einer Krankheit gekündigt werden?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine Art Sonderkündigungsschutz besteht. Dem ist nicht so.

Schlecht- und Minderleistung rechtfertigt keine Kündigung

Wegen einer Schlechtleistung oder einer Minderleistung kann der Arbeitgeber in der Regel nicht kündigen. Dies liegt daran, dass im Arbeitsrecht ein überwiegend subjektiver Leistungsbegriff gilt.

Die Verhältnismäßigkeit und die betriebsbedingte Kündigung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Auch bei einer derartigen Kündigung muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren.

Betriebsratsanhörung und Kündigung

Sofern im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser im Vorhinein angehört werden.

Muss auch gegen eine mündliche Kündigung Klage erhoben werden?

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine sehr interessante Entscheidung getroffen. Hiernach muss gegebenenfalls auch bei einer mündlich ausgesprochenen Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden.

Umdeutung fristloser Kündigungen in fristgerechte Kündigungen?

Vielfach kommt es vor, dass Arbeitgeber fristlose Kündigungen aussprechen. Da fristlose Kündigungen für Arbeitgeber jedoch sehr schwer zu begründen sind, d.h. oftmals unwirksam sind, stellt sich dann die Frage, ob fristlose Kündigungen dann in fristgerechte umzudeuten sind.

Frist auch bei Klage vor falschem Gericht gewahrt?

Gegen eine Kündigung muss spätestens innerhalb einer Frist von drei Wochen vorgegangen werden. Ansonsten wir die Kündigung rechtskräftig. Dies ist in § 4 KSchG so festgeschrieben

So werden Kündigungen richtig zugestellt!

Die Zustellung von Kündigungen durch Einschreiben birgt erhebliche Risiken und ist nicht empfehlenswert!


Kündigung mangels ausreichender Deutschkenntnisse

Ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen ist oftmals erforderlich!


Sind alkoholbedingte Kündigungen rechtmäßig

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der alkoholbedingten Kündigung ist im Einzelfall zu unterscheiden, ob der alkoholisierte Arbeitnehmer lediglich feierfreudig oder krankhaft alkoholabhängig ist.


Sozialversicherungspflicht bei Studierenden als Kündigungsgrund

Studierende, die bisher als sozialversicherungsfreie Mitarbeiter angestellt waren und im Verlauf sozialversicherungspflichtig werden, können deshalb nicht ohne Weiteres gekündigt werden.


Risiko Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist häufig nur für den Arbeitgeber von Vorteil.


Der richtige Umgang mit E-Mail- und SMS-Kündigungen

Grundsätzlich ist bei Kündigungen per E-Mail oder SMS auf den § 623 BGB zu verweisen. Dort ist festgelegt, dass für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (also für eine Kündigung oder einen Auflösungsvertrag) die Schriftform erforderlich ist. Somit sind Kündigungen, die allein per E-Mail oder SMS erfolgen nicht rechtswirksam.


Kündigung wegen Diebstahl von Frikadellen rechtmäßig?

Wieder ist in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Emely-Fall ein weiteres Urteil ergangen, wegen eines Diebstahls geringwertiger Sachen.


Fristlose Kündigung - Wann ist sie rechtmäßig?

Des Öfteren kommen Arbeitnehmer in die Kanzlei, die eine fristlose Kündigung erhalten haben. In den meisten Fällen ist diese Art der Kündigung nicht rechtmäßig, denn sie ist an strenge Voraussetzungen gebunden.


Einsicht in die Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses?

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 16. November 2010 entschieden, dass Arbeitnehmer auch ein Einsichtsrecht in ihre Personalakte haben, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.


Verlust des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte?

Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. Juli 2010 können Schwerbehinderte ihren Sonderkündigungsschutz verlieren, wenn sie ihrem Arbeitgeber, die Tatsache, dass sie schwerbehindert sind, nicht rechtzeitig mitteilen. Dieses gilt in einem Kündigungsschutzverfahren. Ein Arbeitgeber plante einen Stellenabbau und sprach in rechtmäßiger Weise betriebsbedingte Kündigungen aus.


Grobe Beleidigung eines Kunden: Kein Kündigungsgrund?

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein vom 8. April 2010 liegt auch in  eine groben Beleidigung eines Arbeitnehmers gegenüber einem Kunden des Arbeitgebers nicht unbedingt ein Grund für außerordentliche Kündigung.


Kündigung wegen falschen Pfandbons rechtens?

Das Arbeitsgericht hat Ende September eine Kündigung für rechtens erklärt, bei der ein Arbeitnehmer dingend verdächtigt war, Pfandbons im Wert von 2 und 4,06 Euro selbst hergestellt und eingelöst zu haben.


Fall "Emely" - erste Folgeentscheidungen

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Fall Emely zieht erstinstanzgerichtliche Entscheidungen nach sich.

Zur Erinnerung: Bisher galt im Arbeitsrecht bei Kündigung der Grundsatz, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer, welche stehlen auch geringwertige Sachen grundsätzlich gekündigt werden können, im Zweifel kann sogar die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden.


Fall Emely

Der Fall einer Berliner-Supermarktangestellten hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein gestohlener bzw. unterschlagener Getränkebon hatte zum Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses geführt.


Eintreten der Sozialversicherungspflicht als Kündigungsgrund?

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes stellt die eintretende Sozialversicherungspflicht eines als sozialversicherungsfreien Studenten angestellten Mitarbeiters keinen Kündigungsgrund dar.


Formfehler bei Kündigungen

Jede Kündigung muss gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen. Gleichwohl halten sich nicht alle Arbeitgeber hieran.


Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht (BAG), hatte einen interessanten Fall zu entscheiden. Es ging darum, dass ein Arbeitnehmer unmittelbar, nachdem ihm die Kündigung ausgehändigt wurde, einen vom Arbeitgeber vorbereiteten formularmäßigen Verzichtsvertrag unterschrieb.


Kündigungsschutz nach Beförderung zum Geschäftsführer

Einen besonders interessanten Fall hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 5. Juni 2008 zum Aktenzeichen 2 AZR 754/06 entschieden. Dem Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein Arbeitnehmer, für den Kündigungsschutz galt, zum Geschäftsführer befördert wurde.


Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklage

Bekanntermaßen muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde, vgl. § 4 KSchG. Gemäß § 5 KSchG kann eine verspätete Klage auch nachträglich zugelassen werden, sofern der Arbeitnehmer schuldlos an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert war.


Gilt der Kündigungsschutz auch für Geschäftsführer?

In der Regel steht angestellten Geschäftsführern kein Kündigungsschutz zu. Dies ist seit Jahren gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Begründet wird dies vom Bundesarbeitsgericht damit, dass ein Geschäftsführer kein Arbeitnehmer ist und er sich deshalb nicht auf den Kündigungsschutz berufen könne. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen.


Arbeitnehmer: Bitte kein Aufhebungsvertrag!


Da der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer erhebliche Risiken hat, können wir von dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur dringend abraten. Hintergrund ist, dass der Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit seitens der Bundesagentur für Arbeit nach sich zieht.


Kündigungsschutzklage auch bei falscher Kündigungsfrist?

Auch bei einer im Kündigungsschreiben falsch angegebenen Kündigungsfrist muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Auch wenn lediglich die Kündigungsfrist vom Arbeitgeber falsch berechnet wurde, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.


Die Kündigungsarten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht wird zwischen der außerordentlichen Kündigung, der ordentlichen Kündigung, der Teilkündigung und der Änderungskündigung unterschieden.


Auch unkündbare Arbeitnehmer können unter Umständen gekündigt werden!


Vielfach müssen wir beobachten, dass vielen Arbeitnehmern nicht klar ist, dass die Unkündbarkeit des Arbeitsverhältnisses keinen absoluten Schutz bedeutet. Vielfach ist in Tarifverträgen festgehalten, dass ab einem gewissen Alter und ab einer gewissen Beschäftigungsdauer das Arbeitsverhältnis unkündbar ist. Dies bezieht sich jedoch immer nur auf eine ordentliche Kündigung.


Auch bei einer Befristung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden!

Sofern während der Befristung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung ausgesprochen wird, muss auch in einem solchen Fall innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.


Einen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel nicht!

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich am besten zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Beratung begeben und klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Abfindung zusteht. Für eine derartige Beratung steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.


Kündigungsschutzklage auch bei neuem Job?

Auch wenn eine Anschlussbeschäftigung bereits vorhanden ist, empfiehlt sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. In unserer Beratung erleben wir es sehr oft, dass Mandanten keine Kündigungsschutzklage erheben wollen, sofern sie bereits einen neuen Job haben. Hiervor können wir nur warnen, denn die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll.


Kündigung erhalten? Ab zum Anwalt!

Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Hintergrund ist, dass eine Kündigung aus den verschiedensten Gründen unwirksam sein kann. Bei allen Unwirksamkeitsgründen muss jedoch in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht sein.


Die Kündigung und der Betriebsrat

Der Betriebsrat muss einer Kündigung grundsätzlich nicht zustimmen. Haben Sie eine Kündigung erhalten und existiert bei Ihrem Arbeitgeber ein Betriebsrat? Glückwunsch, denn dies steigert die Chancen erheblich, eine Abfindung herauszuhandeln oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen.


Schwerbehinderte sollten ihren Arbeitgeber grundsätzlich über ihre Schwerbehinderung informieren!


Es ist höchst fahrlässig, schwerbehindert zu sein und seinen Arbeitgeber nicht über die Schwerbehinderung zu informieren. Zum einen steht Ihnen als Schwerbehinderter mit einer Behinderung ab 50 % ein erhöhter Urlaubsanspruch zu. Zum anderen haben Schwerbehinderte einen Sonderkündigungsschutz, d.h. das Integrationsamt muss zwingend angehört werden, bevor die Kündigung ausgesprochen werden kann. Schwerbehinderte verlieren allerdings immer dann ihren Sonderkündigungsschutz, sofern sie ihren Arbeitgeber nicht rechtzeitig über ihre Schwerbehinderung informieren.


Gleiche Kündigungsfristen bei alten und jungen Arbeitnehmern!

Eine Differenzierung der Kündigungsfristen zwischen alten bzw. jungen Arbeitnehmern ist nicht zulässig.


Die Kündigung per E-mail und wie hierauf zu reagieren ist.

Auch auf eine Kündigung per Email sollte seitens des Arbeitnehmers reagiert werden. Hierauf nicht zu reagieren, stellt einen groben Fehler dar.


Die Dreiwochenfrist im Arbeitsrecht

Gegen eine Kündigung muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Sofern die Klage auch nur ein Tag später beim Arbeitsgericht eingeht, ist die sie verfristet.


Muss gegen jede einzelne Kündigung Klage erhoben werden?

In unserer täglichen Praxis müssen wir es mehrfach erleben, dass Arbeitnehmern gegenüber mehrere Kündigungen ausgesprochen werden.


Kündigungen müssen stets besonders genau geprüft werden!

Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, muss genauestens geprüft werden. Es ist vielfach erstaunlich, wie ungenau hier vorgegangen wird.


Wo sind die gesetzlichen Kündigungsfristen geregelt?

In § 622 BGB sind die gesetzlichen Kündigungsfristen geregelt. Danach kann ein Arbeitsverhältnis mit einer vierwöchigen Frist entweder zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats ordentlich gekündigt werden kann – die gilt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.


Warum soll ich eigentlich keinen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschließen?

Mit dieser Frage werden wir sehr oft konfrontiert. Einem Arbeitnehmer kann man in der Regel nie dazu raten, einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuschließen.


Grundsätzliches zur Kündigung: Die Arten und die Form der Kündigung!


In der Regel werden Arbeitsverhältnisse durch Kündigungen beendet. Zwar ist eine Kündigung nicht die einzige Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden (man denke hier etwa noch an Aufhebungsverträge oder den Fristablauf bei befristeten Arbeitsverhältnissen), aber sie ist durchaus die häufigste Beendigungsart.


Grundsätzliches zur Kündigung: Der Zugang der Kündigung!

Der jeweiligen Vertragspartei muss die Kündigung zugehen. Regelmäßig entstehen hierbei Fehler. So ist zu unterscheiden zwischen einer Kündigung unter Abwesenden und einer Kündigung unter Anwesenden.


Grundsätzliches zur Kündigung: Wer darf eigentlich kündigen?

Wer eine Kündigung ausspricht, muss kündigungsberechtigt sein. Häufig werden arbeitgeberseitig Kündigungen von Personen ausgesprochen, die nicht kündigungsberechtigt sind.


Die Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes!

Es existieren zwei Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des allgemeinen Kündigungsschutzes: Einerseits ist dies die Wartezeit, d.h. der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung länger als sechs Monate in einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber gestanden haben (§ 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz).


Die rechtlichen Auswirkungen des Kündigungsschutzes

Treffen beide Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes zu (länger als sechs Monate andauerndes Arbeitsverhältnis und mind. 10 bzw. 5 beschäftigte Arbeitnehmer im Betrieb) greift der Kündigungsschutz gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG).


Was wird unter dem besonderen Kündigungsschutz verstanden ?

Beruft sich der Arbeitnehmer auf den besonderen Kündigungsschutz, gelten die gleichen Fristen wie beim allgemeinen Kündigungsschutz.

Kann eine Kündigung auch wegen Grundrechtsverstößen unwirksam sein?

Ja, dies ist möglich! Nicht nur aufgrund des allgemeinen und des besonderen Kündigungsschutzes können Kündigungen unwirksam sein, sondern auch aus Gründen des Verstoßes gegen Grundrechte.


Ist eine Kündigung bereits vor Arbeitsaufnahme möglich?

Eine Kündigung kann bereits vor Arbeitsaufnahme ausgesprochen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.


Genießen übernommene Auszubildende sofort Kündigungsschutz?

Werden Auszubildende in ein Arbeitsverhältnis übernommen, genießen sie ab dem ersten Tag Kündigungsschutz, sofern auch die weiteren Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer) erfüllt sind.


Kündigung wegen Straftaten in der Freizeit?

Straftaten, die in der Freizeit vom Arbeitnehmer begangen werden, rechtfertigen grundsätzlich keine Kündigung. Vielfach haben Arbeitnehmer die Befürchtung, vom Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt zu bekommen, sofern sie in ihrer Freizeit Straftaten begehen.


Kündigungsschutz auch im Kleinbetrieb?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Kleinbetriebe. Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2004 ist bestimmt, dass das Kündigungsschutzgesetz nur dann Anwendung findet, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate mit dem Arbeitnehmer besteht und in der Regel mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind.


Nur für Arbeitgeber gelten längere Kündigungsfristen!

Im Arbeitsrecht verhält es sich so, dass sich Kündigungsfristen verlängern, je länger das Arbeitsverhältnis andauert.


Beim Kündigungsschutz zählen Leiharbeitnehmer nicht mit!

Ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann nicht alleine sicher aus der Betriebsgröße geschlossen werden.


Klage gegen jede Kündigung?

In der Regel muss gegen jede Kündigung Klage erhoben werden, sofern der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausspricht.



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