Arbeitszeugnis

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht zu Fragen zum Arbeitszeugnis

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Hierbei wird zwischen dem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis enthält nur Hinweise zu Art, Dauer und der Tätigkeit.

Das qualifizierte Zeugnis erstreckt sich darüber hinaus auch noch auf Angaben über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis.

Darüber hinaus wird noch unterschieden zwischen einem Endzeugnis und einem Zwischenzeugnis.

Regelmäßig macht es Sinn auch während des laufenden bestehenden Arbeitsverhältnisses, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wurde, ein Zwischenzeugnis zu beantragen, um den aktuellen Leistungsstand zu ermitteln.

Darüber hinaus ist es so, dass es schon deshalb sinnvoll ist ein Zwischenzeugnis zu erlangen, da dies eine Grundlage bildet für das zu erstellende Endzeugnis. Regelmäßig ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig, weshalb ein Endzeugnis schlechter ausfällt, als ein früher erteiltes Zwischenzeugnis. Im Übrigen ist es so, dass bei Ausfertigung eines Zwischenzeugnisses im Regelfall das Arbeitsverhältnis weniger belastet ist, als zum Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Bei dem Inhalt des Zeugnisses ist zu beachten, dass bestimmte Formulierungen bestimmte Leistungsmerkmale darstellen. Vor diesem Hintergrund ist es gerade sinnvoll, ein erteiltes Zeugnis auf dessen Inhalt Prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang sind unter anderem durch die Rechtssprechung bestimmte Zeugnisformulierungen entstanden, die die tatsächliche Leistungsbeurteilung widerspiegeln.

Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis von Wohlwollen getragen sein und darf dem beruflichen Fortkommen nicht hinderlich sein.

Sofern man mit dem Inhalt eines Zeugnisses nicht einverstanden ist, kann man eine Berichtigung des Zeugnisses verlangen und diesen Berichtigungsanspruch gegebenenfalls prozessual durchsetzen.

Hat man Ihnen also ein passendes Arbeitszeugnis ausgestellt? Sind vielleicht vermeintliche Fallstricke eingebaut?

Ihre Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Berlin hilft Ihnen hier gerne weiter:

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Pflicht zur Dankesformel im Zeugnis?

Das Arbeitsgericht München hat ein wirklich sehr interessantes Urteil veröffentlicht. Hintergrund ist die Frage, ob der Arbeitgeber im Zeugnis dem Arbeitnehmer für seine geleisteten Dienste danken muss.

Zeugnissprache im qualifizierten Arbeitszeugnis

Die Rechtsprechung fordert Wohlwollen und Verständnis bei der Bewertung des Arbeitnehmers im qualifizierten Zeugnis seitens des Arbeitgebers; dies führte zu einer eigenen Zeugnissprache.


Klage auf Erteilung oder Berichtigung des Arbeitszeugnisses

Die Erteilung/Berichtigung eines Zeugnisses kann eingeklagt werden.



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