Arbeitslohn
Fachberatung zum Thema Arbeitslohn
Grundsätzlich steht der Arbeitslohn im Wechselverhältnis zu der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung. Danach erbringt der Arbeitsnehmer die persönliche Arbeitsleistung und im Wechselzug erhält er dafür seinen Arbeitslohn.
Regelmäßig ist die Höhe des Arbeitslohnes im Arbeitsvertrag geregelt oder ergibt sich auf die in Bezugnahme von Abänderungsverträgen oder von Tarifverträgen.
Ob Tarifverträge im einzelnen Arbeitsverhältnis Anwendung finden ist jeweils zu prüfen. Im Einzelfall sind auch bestimmte Tarifverträge durch entsprechende Landesbehörden für allgemein verbindlich erklärt worden, das heißt, ohne dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Mitglied einer Tarifschließenden Gewerkschaft oder eines Arbeitgerberverbandes sind, finden entsprechende Tarifverträge in bestimmten Branchen auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Sofern sich der Lohnanspruch aus einem Tarifvertrag ergibt, ist jeweils zu prüfen, welche Tätigkeitsmerkmale der Arbeitnehmer erfüllt, um in eine bestimmte Lohnstufe eingruppiert zu werden.
Im Falle von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die tatsächliche Eingruppierung in einem bestimmten Arbeitsverhältnis in eine bestimmte Lohngruppe, kann dann auch eine entsprechende Eingruppierungsklage erhoben werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Vergütung für die zu erbringende Arbeitsleistung ist. Das heißt, sofern ein Arbeitnehmer nicht arbeitet, er auch kein Anspruch auf Arbeitslohn hat. Anders ist dies, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise erkrankt ist. Dann besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle über einen Zeitraum von in der Regel sechs Wochen. Das heißt der Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn fortzuzahlen, sowohl der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine Tätigkeit nicht ausüben kann.
Gerade bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiert es regelmäßig, dass von Seiten des Arbeitgebers die Lohnzahlungen einfach eingestellt wird, um den Druck auf den Arbeitnehmer zu erhöhen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit bei einem erheblichen Lohnrückstand von einem Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitskraft Gebrauch zu machen. Das heißt, da der Arbeitgeber mit der Zahlung des Lohnes sich in Verzug befindet, kann der Arbeitnehmer im Gegenzug seine Arbeitskraft berechtigterweise zurück.
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- Verschwiegenheitsklausel bei der Gehaltshöhe
- Hinweise zum Einklagen von Überstundenvergütung
- Pauschale Abgeltung von Überstunden unwirksam
- Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit
- Betriebsrenten sind auch in den neuen Ländern insolvenzgeschützt!
- Vorsicht bei der Geltendmachung von Überstunden
- Achtung Ausschlussfristen im Arbeitsrecht
- Was ist eigentlich ein EqualPay-Lohnanspruch?
- Was ist eigentlich Annahmeverzug?
- Welche genauen Voraussetzungen hat der Annahmeverzug?
- Was ist bei der Geltendmachung von Annahmeverzugslohn zu beachten?
Verschwiegenheitsklausel bei der Gehaltshöhe
Gemäß einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern sind arbeitsvertragliche Verschwiegenheitsklauseln hinsichtlich der Gehaltshöhe unwirksam.
Hinweise zum Einklagen von Überstundenvergütung
Die Arbeitsgerichte stellen beim Einklagen von Überstundenvergütung hohe Anforderungen an die Arbeitnehmer hinsichtlich der Überstundennachweise.
Pauschale Abgeltung von Überstunden unwirksam
Pauschale Abgeltung von Überstunden kann unwirksam sein!
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit
Sofern Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, stehen ihm nach dem Arbeitszeitgesetz Ersatzruhetage zu.
Betriebsrenten sind auch in den neuen Ländern insolvenzgeschützt!
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neueren Entscheidung erkannt, dass auch in den neuen Ländern die Betriebsrenten insolvenzgeschützt sind. Oftmals kommt es vor, dass der Arbeitgeber nach der Zusage einer Betriebsrente in Insolvenz verfällt. Für diesen Fall wurde der Pensionssicherungsverein gegründet (PSV), der im Insolvenzfall für die gesetzlich unverfallbaren Betriebsrenten einsteht.
Vorsicht bei der Geltendmachung von Überstunden
Arbeitsgerichte sind in der Regel sehr arbeitnehmerfreundlich. Dies hat jedoch seine Grenze bei der Geltendmachung von Überstunden.
Achtung Ausschlussfristen im Arbeitsrecht
Eine Ausschlussfrist liegt immer dann vor, sofern bestimmt ist, dass Ansprüche innerhalb einer Frist geltend gemacht werden müssen und ansonsten verfallen. Grundsätzlich werden Ausschlussfristen sowohl in Tarifverträgen, als auch in Arbeitsverträgen vereinbart.
Was ist eigentlich ein EqualPay-Lohnanspruch?
Das BAG hat bereits im Dezember 2010 festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist.Was ist eigentlich Annahmeverzug?
Will der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen und wird diese nicht vom Arbeitgeber angenommen, d.h. wird der Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so liegt Annahmeverzug vor.
Welche genauen Voraussetzungen hat der Annahmeverzug?
Es muß ein Arbeitsverhältnis bestehen und der Arbeitnehmer muß dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung anbieten. In der Regel ist der Arbeitnehmer durch das Erheben der Kündigungsschutzklage seiner Verpflichtung, die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber anzubieten, nachgekommen. Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes.
Was ist bei der Geltendmachung von Annahmeverzugslohn zu beachten?
Nicht selten sind im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag bezüglich der Geltendmachung solcher Annahmeverzugslohnansprüche kurze Ausschlussfristen angegeben. In solchen Fällen verfallen die Ansprüche nach Ablauf dieser Frist.
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