Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten!

Überstunden müssen in der Regel vergütet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht wieder einmal festgestellt. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung ging es darum, dass ein Lagerarbeiter erhebliche Überstunden geleistet hatte und diese nunmehr von seinem Arbeitgeber bezahlt bekommen wollte. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Ergebnis bestätigt. Gerade wenn vom Arbeitgeber kein herausgehobenes Gehalt gezahlt wird, müssen die Überstunden im Einzelnen vom Arbeitgeber vollständig gezahlt werden. Etwas anderes kann nur dann gelten, sofern der Arbeitnehmer ohnehin eine herausragende Stellung im Betrieb und ein herausragendes Entgelt erlangt. In derartigen Fällen kann es unter Umständen dazu führen, dass Überstunden nicht extra bezahlt werden müssen. Dies alles gilt jedoch nicht bei regulären Arbeitsverhältnissen.

Wir meinen, dass diese Entscheidung völlig zu Recht ergangen ist. Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

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